Datenschutzrecht

 Datenschutzrecht


DSGVO Bussgeld - Rechtanwalt Datenschutz

Datenpanne? Datenschutzverstoß? Handeln Sie rechtzeitig.


Ob durch technische Pannen, menschliches Versagen oder organisatorische Schwachstellen – Datenschutzverletzungen können jedes Unternehmen treffen. Die Folgen sind oft gravierend:


  • Hohe Bußgelder durch die Datenschutzaufsichtsbehörden
  • Schadensersatzforderungen von Betroffenen
  • Anwalts- und IT-Kosten zur Behebung der Vorfälle
  • Reputationsverluste, die das Vertrauen Ihrer Kunden gefährden


DSGVO-Verstöße: Was Unternehmen wissen müssen


Sobald ein Verstoß gegen Datenschutzvorschriften festgestellt wird, drohen Sanktionen – insbesondere durch die Datenschutzbehörde des jeweiligen Bundeslands. Die Bemessung von Bußgeldern richtet sich u. a. nach:


  • Art und Schwere des Verstoßes
  • Zahl der betroffenen Personen
  • Mitwirkung und Kooperationsbereitschaft des Unternehmens
  • Umgesetzte Sicherheitsmaßnahmen


Unsere Unterstützung – proaktiv statt reaktiv


Wir helfen Ihnen, Datenschutzverstöße zu vermeiden, rechtzeitig zu erkennen und professionell zu behandeln – je nach Bedarf als externe Rechtsberaterin oder in der Funktion als Datenschutzbeauftragte.


Unser Leistungsspektrum:


  • Prüfung Ihrer Datenschutz-Compliance
  • Sofortmaßnahmen im Fall einer Datenpanne
  • Kommunikation mit Behörden
  • Schulung Ihrer Mitarbeitenden
  • Erstellung von Richtlinien und TOMs
  • Verteidigung gegen Bußgeldbescheide


Setzen Sie auf rechtssicheren Datenschutz – bevor es teuer wird.


Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin.

Wir sorgen dafür, dass Sie nicht nur gesetzeskonform, sondern auch vertrauenswürdig aufgestellt sind.

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Das Kleingedruckte- Die Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung – Pflicht und Vertrauensfaktor zugleich


Was findet sich auf nahezu jeder wirtschaftlich betriebenen Website?

Richtig – die Datenschutzerklärung.


Oder juristisch formuliert: die Informationspflichten des Verantwortlichen nach Art. 13 und 14 DSGVO.


Doch eine Datenschutzerklärung ist mehr als nur ein Cookie-Banner. Sie muss alle relevanten Datenverarbeitungsvorgänge vollständig und verständlich abbilden – auf Ihrer Website ebenso wie in Ihren internen Abläufen.


Standardlösungen reichen oft nicht aus


Viele Unternehmen greifen auf vorgefertigte Datenschutzerklärungen zurück – doch diese sind häufig unzureichend oder fehlerhaft. Die Folge können nicht nur Abmahnungen, sondern auch Bußgelder durch Datenschutzbehördensein.


Denn:

Jede Verarbeitung personenbezogener Daten muss korrekt dokumentiert und kommuniziert werden.


Und das betrifft nicht nur die Website, sondern auch:


  • Kontaktformulare
  • Newsletter
  • Analyse-Tools (z. B. Google Analytics, Matomo)
  • Social-Media-Plug-ins
  • Bewerbungsprozesse
  • CRM- und Kundendatenverarbeitung


Unsere Lösung: Maßgeschneiderte Datenschutzerklärungen


Wir erstellen für Sie individuelle Datenschutzerklärungen, die rechtssicher, verständlich und auf Ihre konkreten Datenverarbeitungen abgestimmt sind – für:


  • Ihre Website & Webshops
  • Ihre Unternehmensprozesse
  • Ihre digitalen Tools und Plattformen

Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO

Die DSGVO verlangt klare Nachweise darüber, welche personenbezogenen Daten in einem Unternehmen wie, warum und durch wen verarbeitet werden.


Deshalb gilt:


Ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl oder bei risikobehafteten Verarbeitungen ist ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gesetzlich verpflichtend.


Diese Pflicht betrifft nicht nur Konzerne – auch viele mittelständische Unternehmen, Start-ups, Kanzleien und Praxen sind betroffen.


Was droht bei Verstößen?


Das Verarbeitungsverzeichnis ist kein optionales Dokument, sondern ein zentrales Element Ihrer Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO).


Liegt es auf Anfrage der Datenschutzaufsichtsbehörde nicht vor, drohen empfindliche Sanktionen:


  • Bußgelder von bis zu 10 Mio. €
  • Oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist


Unsere Lösung: DSGVO-konforme Dokumentation, rechtssicher erstellt


Wir unterstützen Sie bei:


  • der Erstellung oder Überarbeitung Ihres Verarbeitungsverzeichnisses
  • der strukturierten Erfassung Ihrer Datenverarbeitungsprozesse
  • der rechtlichen Bewertung nach DSGVO
  • der laufenden Pflege und Aktualisierung (z. B. bei neuen Tools, Abteilungen, Prozessen)


Sie erhalten eine praxisnahe, verständliche und prüfungssichere Dokumentation, die Ihre Organisation schützt – und im Ernstfall vorbereitet ist.


Jetzt beraten lassen – bevor es zu spät ist.


Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen, DSGVO-Anforderungen sicher und effizient umzusetzen.

Digitale Vor- und Nachsorge

Digitale Daten im Nachlass – Vorsorge für den Ernstfall


In einer zunehmend digitalen Welt endet unser Leben nicht mit dem letzten Atemzug – zumindest nicht online.

Konten bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Google oder E-Mail-Dienste bleiben oft aktiv, persönliche Nachrichten, Fotos und Daten weiterhin abrufbar.


Was viele nicht wissen:


Die DSGVO schützt nur lebende Personen – nicht die Daten Verstorbener.


Und laut Bundesgerichtshof (Urteil vom 12. Juli 2018) sind digitale Konten grundsätzlich vererbbar – vergleichbar mit Tagebüchern oder Briefen.


Wer sich nicht kümmert, überlässt alles dem Zufall


Ohne klare Regelung entscheiden im Zweifel Erben oder Plattformbetreiber, was mit Ihren digitalen Inhalten geschieht:


  • Soll ein Profil gelöscht oder in einen Gedenkzustand versetzt werden?
  • Wer darf auf E-Mails oder Cloud-Inhalte zugreifen?
  • Was passiert mit Fotos, Verträgen, Abos oder Online-Banking?


Die Lösung: Ein Digitales Testament


Mit einem Digitalen Testament regeln Sie verbindlich, wer Zugriff auf Ihre Online-Konten erhält, was gelöscht, archiviert oder erhalten bleiben soll – und wer Ihre Wünsche durchsetzt.


Unsere Leistungen:


  • Individuelle rechtliche Beratung zur digitalen Nachlassvorsorge
  • Erstellung eines rechtskonformen Digitalen Testaments
  • Unterstützung bei der technischen Umsetzung
  • Optional: Testamentsvollstreckung im digitalen Raum


Sorgen Sie vor – für Ihre Privatsphäre, auch über den Tod hinaus.


Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie diskret und mit der nötigen Sensibilität.


Ihre Betroffenenrechte

Die DSGVO – Ein Meilenstein für den Datenschutz in Europa


Seit ihrem Inkrafttreten im Mai 2018 steht die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zentrum vieler Diskussionen:

Für die einen ein bürokratisches Monster, für die anderen ein längst überfälliger Fortschritt.


Was dabei oft übersehen wird:

Mit der DSGVO wurde das in Deutschland bereits seit dem Volkszählungsurteil 1983 anerkannte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung erstmals europaweit verankert.

Die Regel ist klar: Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung dürfen keine personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet oder gespeichert werden.

Besonders Kinder und Jugendliche genießen durch die DSGVO einen erweiterten Schutz – denn sie gelten als besonders schutzbedürftig im digitalen Raum.


Wenn Ihre Datenschutzrechte verletzt werden


Ob durch unerlaubte Datennutzung, fehlende Einwilligungen oder unzureichende Transparenz – Verstöße gegen die DSGVO sind keine Bagatellen. Sie können nicht nur Bußgelder für Unternehmen bedeuten, sondern auch Ansprüche für Betroffene.


Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen:


  • Auskunftsverlangen nach Art. 15 DSGVO
  • Geltendmachung von Löschungsansprüchen
  • Schadensersatz bei Datenschutzverstößen
  • Beschwerdebegleitung gegenüber Aufsichtsbehörden


Ihre Privatsphäre verdient Schutz – in jeder Lebenslage.


Datenschutz kindgerecht erklären – mit Pixi-Büchern


Auch Kinder können lernen, wie sie mit ihren Daten verantwortungsvoll umgehen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) stellt kindgerechte Pixi-Bücherzur Verfügung, die auf einfache Weise erklären:


  • Warum Privatsphäre wichtig ist
  • Wie man seine Datenspuren verringert
  • Was man im Netz lieber für sich behalten sollte


Kostenlos bestellbar auf der Website des BfDI:

www.bfdi.bund.de → „Pixi-Bücher zum Datenschutz“


Sprechen Sie uns an – wenn Sie Ihre Daten oder die Ihrer Kinder schützen möchten.


Ob juristisch, präventiv oder beratend – wir stehen Ihnen mit Erfahrung und Augenmaß zur Seite.

Ihre Datenschutzrechte im Job

Datenschutz am Arbeitsplatz – Ihre Rechte als Beschäftigte*r


Auch am Arbeitsplatz gelten klare Datenschutzregeln.

Arbeitgeber dürfen nur solche personenbezogenen Daten verarbeiten, die unmittelbar erforderlich sind – etwa zur Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses.


Was ist erlaubt – und was nicht?


Erlaubt:


  • Vertragsdaten (Name, Anschrift, Steuer-ID, Bankverbindung)
  • Angaben zur Qualifikation, Arbeitszeit, Krankmeldung etc.


Nicht ohne Weiteres erlaubt:


  • Überwachung von E-Mails oder Internetnutzung
  • Gesundheitsdaten ohne konkreten Anlass
  • Daten aus sozialen Netzwerken oder privater Kommunikation


Für jede darüber hinausgehende Datenerhebung gilt:

Nur mit Ihrer freiwilligen, informierten und widerruflichen Einwilligung.

Ihr gutes Recht: Kontrolle über Ihre Daten


  • Ihre Einwilligung muss freiwillig erfolgen – ohne Druck.
  • Sie haben das Recht, Auskunft über gespeicherte Daten zu verlangen.
  • Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.
  • Unrechtmäßige Datenverarbeitung können Sie beanstanden oder gerichtlich klären lassen.


Unsere Unterstützung für Sie


Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Arbeitgeber gegen Datenschutzregeln verstößt, oder Sie unsicher sind, was erlaubt ist:

Wir beraten Sie vertraulich, kompetent und auf Augenhöhe.


Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.