Am 28. Mai trat die Omnibus-Richtlinie in Kraft. Mit der Umsetzung der Richtlinie ergaben sich nicht nur im Zivilrecht Änderungen, sondern auch im Wettbewerbsrecht und in der Preisangabenverordnung .Hinter dieser Richtlinie steht nicht nur eine, sondern es stehen gleich vier europäische Richtlinien, die in nationales Recht umgesetzt wurden. Sie modernisiert nahezu alle Rechtsvorschriften der EU zum Verbraucherschutz. Der Name ist also eine Metapher dafür, dass mit einer Richtlinie direkt viele im Laufe der Jahre durch die EU nach und nach eingeführten Rechtsvorschriften auf einmal modernisiert werden.
Bußgeldbewährt ist nunmehr aufgrund der Omnibus-Richtlinie z.B. folgender Sachverhalt: Ein Unternehmen bewirbt sein Produkt als kostenlos oder gratis, obwohl sicher ist, dass die Kunden mit ihren Daten bezahlen.
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