Verwaltungsrecht
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Vergaberecht
Will eine Behörde oder eine andere sich an das Vergaberecht zu haltende Stelle z.B. eine Dienstleistung oder Lieferung einkaufen, hat sie generell ein Vergabeverfahren durchzuführen, bei dem jeder Interessent und Anbieter der Leistung mitbieten kann.
Wer den Zuschlag erhält und als Gewinner das Vergabeverfahren verlässt, kann sich glücklich schätzen. Denn aufgrund der Geheimhaltungsverpflichtung der ausschreibenden Stelle ist für den am Vergabeverfahren Beteiligten nicht immer das Auswahlverfahren nachvollziehbar.
Falls Sie juristische Unterstützung als ausschreibende Stelle oder als Bieter haben möchten, kontaktieren Sie uns!